Warum Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen?
Nahezu jeder vierte Arbeitsunfall in der gesamten deutschen gewerblichen Wirtschaft ist der Baubranche zuzuordnen. Im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen zählen Baustellen daher zu den gefährlichsten Arbeitsbereichen überhaupt. Zudem kommen auf Baustellen eine Vielzahl an Gefahrstoffen und technische Betriebsmittel zum Einsatz, die bei einer unsachgemäßen Handhabung – möglicherweise auch zeitlich versetzte – Gesundheitsschäden hervorrufen können.
Um den Arbeitsschutz im Baubereich nachhaltig zu verbessern wird seit dem 01.07.1998 mit der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) diesem hohen Gefährdungspotential entgegengewirkt. Sie dient zum Schutz der Gesundheit und zur Optimierung der Sicherheit auf Baustellen.
Adressat der Baustellenverordnung:
Die Gesamtverantwortung für die Sicherheit und dem Gesundheitsschutz trägt der Bauherr.
Er kann jedoch die Verpflichtungen aus der oben genannten Verordnung auf einen geeigneten Koordinator mit baufachlichen und arbeitsschutzfachlichen Kenntnissen, speziellen Koordinatorenkenntnissen und beruflichen Erfahrungen in Planung und Ausführung von Bauvorhaben übertragen.
Gemäß §3 der BaustellV ist für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, mindestens ein Koordinator zu bestellen.
Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators:
Der Koordinator trifft bereits in der Planungsphase des Gebäudes Koordinationsmaßnahmen für die spätere Bauwerkserrichtung. Um alle Sicherheitsbelange vor der Bauausführung berücksichtigen zu können, ist eine frühzeitige Einbindung des Beauftragten vor Abschluss der Entwurfsphase empfehlenswert. Nur so kann die Ausschreibung mit sicherheitstechnischen Leistungen ergänzt werden.
Meistens sind ein spezieller Sicherheits- und Gesundheitsplan sowie eine Baustellenordnung auszuarbeiten. Außerdem muss eine Unterlage für eine sichere und gesundheitsgerechte Ausführung der späteren Arbeiten (Wartung und Instandhaltung) erstellt werden. Ab einem gewissen Bauvolumen ist die Baumaßnahme der zuständigen Behörde durch eine Vorankündigung anzuzeigen.
Im Rahmen der Ausführungsphase des Bauvorhabens hat der Beauftragte neben einer Überwachung der Anwendung von allgemeinen Arbeitsschutz-Grundsätzen den SiGe-Plan anzupassen, das Zusammenwirken verschiedener Arbeitgeber hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz zu koordinieren und die Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren sowie das Einhalten der Baustellenordnung zu kontrollieren.